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Die Heimaufsichtsbehörde des Neckar-Odenwald-Kreises ist zuständig für die Kontrolle der Pflegeheime, sowie den Wohnheimen für volljährige Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

Heimaufsicht

Sie nimmt dabei die Aufgaben nach den Bestimmungen des Landesheimgesetz und der weiteren Rechtsverordnungen wahr. Diese Verordnungen sind die: Heimpersonalverordnung, Landesheimbauverordnung, Heimsicherungsverordnung und die Heimmitwirkungsverodnung

Zweck des Landesheimgesetzes ist es,

Die Heime werden regelmäßig in Form von unangekündigten Heimprüfungen, im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und auf ihre Qualität hin überprüft.

Die Heimaufsichtsbehörde hat aktuell 36 Pflegeeinrichtungen (ohne die Eingliederungshilfen) mit 2.161 Plätzen zu überwachen (Stand: 01.06.2023).