Aktuelles
Neu ab 12.12.2024-Land unterstützt und entlastet pflegende Angehörige-Entlastungsbetrag für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer unbürokratisch.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die sich als Einzelhelfende engagieren, können Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann.
Die Leistungen werden in der Regel in Form von ehrenamtlicher Hilfe für Nachbarinnen und Nachbarn oder für Freunde/Bekannte von Einzelpersonen erbracht.
Ehrenamtliche Helferi*nnen
Ehrenamtliche Helferi*nnen, die sich als Einzelhelfende engagieren, können nun Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige erbringen, für die der Entlastungsbetrag (aktuell noch € 125.-/ab 01.01.2025 € 131.-/monatlich) der Pflegeversicherung eingesetzt werden kann.
Die Leistungen können in der Regel in Form von ehrenamtlicher Hilfe für Nachbarinnen und Nachbarn oder für Freunde/Bekannte von Einzelpersonen erbracht werden.
Die LandesregierungBaden-Württemberg reagierte mit der Anpassung der Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) im Dezember 2024 auf die veränderten Bedarfe in der ambulanten pflegerischen Versorgungsstruktur und ermöglicht niedrigschwellige, nachbarschaftliche Hilfen durch ehrenamtliche Helferi*nnen in der Gemeinde/der Stadt.
Ehrenamtliche Helferi*nnen aktivieren, stärken, versorgen und begleiten die zu betreuende Person, sie kümmern sich und ermöglichen Teilhabe. Beispielsweise helfen sie dabei, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten, begleiten zu Arztbesuchen, unterstützen bei der Haushaltsführung, gestalten Freizeit und kaufen ein.
Bestätigung und Abrechnung
Neben den bisherigen anerkennungsfähigen ehrenamtlich getragenen Unterstützungsangeboten im Alltag in Trägerschaft und Serviceangeboten für haushaltsnahe Dienstleistungen mit beschäftigtem Personal können auch niedrigschwellige Unterstützungsleistungen im Alltag für Pflegebedürfte im Wege der Einzelbetreuung durch ehrenamtlich engagierte Einzelpersonen erbracht werden. Die Anerkennung der sogenannten ehrenamtlichen Einzelhelferi*nnen erfolgt in einem bürokratiearmen Verfahren (Anerkennungsfiktion).
Erforderliche Unterlagen für den Einsatz als ehrenamtliche Einzelhelferi*nnen:
- Informationen zum Einsatz als ehrenamtliche Einzelhelferi*innen
- Bestätigung für den Einsatz als ehrenamtliche Einzelhelferi*nnen (Die Bestätigung ist für den Einsatz als Einzelhelferi*nnen auszufüllen und zu unterschreiben.)
- Abrechnungsformular – Ehrenamtlich Einzelhelfende
- Was sind ehrenamtlich Einzelhelfende?
- Ehrenamtlich Einzelhelfende sind Personen, die im Rahmen der Einzelhilfe niederschwellige Betreuungs- und/oder Entlastungsleistungen zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag erbringen. Die Leistungen werden in der Regel in Form von ehrenamtlicher Hilfe für Nachbarinnen und Nachbarn oder für Freunde/Bekannte von Einzelpersonen erbracht.
Hier finden Sie alle Informationen, Formulare und Fragen zu diesem Thema:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/pflege/ehrenamt-und-selbsthilfe/anerkennung-einzelhelfende