Barrierefreiheit
Hinweise zur Barrierefreiheit
Eine barrierefreie Webseite ist nicht nur für Blinde bzw. Menschen mit Handicap, sondern ein Service für viele Menschen.
Ob für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten und Voraussetzungen, unterschiedlicher Hardware und Software oder unterschiedlichen Browsereinstellungen - jeder soll problemlos auf unsere Seiten zugreifen können.
Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis ist bemüht, die Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in der jeweils gültigen Fassung.
Sollten Sie auf eine Barriere gestoßen sein, bitten wir Sie uns zu kontaktieren!
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Leichte Sprache
Die Webseite ist in einer bürgernahen Sprache. Bürgernahe Sprache ist verständlich, klar und freundlich. Die kontinuirliche Anpassung der Inhalte in Einfacher und Leichter Sprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen. Unsere Webseite wird ständig weiterentwickelt und die bestehenden Mängel werden schrittweise behoben.
Kontakt und Feedback-Möglichkeit
Ihnen sind Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Webseite aufgefallen?
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Schlichtungsverfahren und Beschwerde-Möglichkeit
Wenn Sie mit der barrierefreien Gestaltung unser Webseite unzufrieden sind und sich auch über den oben genannten Kontakt in angemessener Zeit keine Lösung für Ihr Anliegen finden ließ, haben Sie die Möglichkeit, sich an die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zu wenden.
Weitere Informationen über das Schlichtungsverfahren finden Sie auf der Webseite www.schlichtungsstelle-bgg.de.