Rechtliche Informationen, Vollmachten, Testament, etc.
Das neue Betreuungs- und Vormundschaftsrecht soll mehr Selbstbestimmung und eine bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung bewirken.
Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Es stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung. Wenn Sie infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung die eigenen rechtlichen Angelegenheiten nicht (mehr) selbst erledigen können und keine oder keine ausreichende Vorsorgevollmacht erteilt haben, können Sie darauf angewiesen sein, dass das Gericht einen rechtlichen Betreuer oder eine Betreuerin zu Ihrer Unterstützung bestellt. Das ab 1. Januar 2023 geltende reformierte Betreuungsrecht sichert Ihre größtmögliche Selbstbestimmung und stellt Ihre Wünsche in den Mittelpunkt aller Entscheidungen, die ein Betreuer bzw. eine Betreuerin im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises trifft und umsetzt. Die Reform ist die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Das Gesetz modernisiert darüber hinaus das Vormundschaftsrecht.
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- , Patientenverfügung und Testament
Rechtzeitig Vorsorge zu treffen, ist nicht nur für die Zeit nach dem Tod ratsam. Sollten wir durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr eigenständig in der Lage sein, unsere rechtlichen Angelegenheiten aus eigenem Antrieb zu regeln, ist es gut, wenn wir rechtzeitig einen Bevollmächtigten ausgewählt oder einer Person unseres vollsten Vertrauens eine Vorsorgevollmacht erteilt haben. Es mag auch ratsam sein, sich über eine Patientenverfügung Gedanken zu machen, mit ihr können Sie über eventuelle spätere ärztliche Behandlungen im Vorfeld regeln.
Neues Betreuungs - und Vormundschaftsrecht seit dem 1. Januar 2023
Mehr Selbstbestimmung und bessere Qualität in der rechtlichen Betreuung. Seit dem 1. Januar 2023 gilt das reformierte Betreuungsrecht. Es soll für den Betreuten die größtmögliche Selbstbestimmung sicherstellen und dessen Wünsche in den Mittelpunkt aller treffenden Entscheidungen stellen, die ein Betreuer*in im Rahmen des gerichtlich bestimmten Aufgabenkreises treffen und umsetzen soll.
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Patientenverfügung
Mit einer verfassten Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, vor dem Eintreten einer Akutsituation mögliche Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festzulegen. Die können bestimmte medizinische Maßnahmen sein, die entweder durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass Ihrem ganz individuellen Patientenwille Folge getragen wird, wenn Ihnen dies nicht mehr selbst möglich sein kann.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Die Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung sind sehr wichtige Schriftstücke, wenn der Fall eintritt, dass jemand anderes sich um Ihre wichtigsten Angelegenheiten kümmern soll. Damit kein fremder Betreuer von Gericht eingesetzt wird, muss diese zuvor geregelt werden.
Das Testament
Es fällt nicht jedem Menschen leicht, sich darüber Gedanken zu machen, was nach seinem Tod mit dem Nachlass geschehen soll. Jeder Einzelne hat es in der Hand, rechtzeitig selbst seine Vermögensnachfolge zu regeln. Durch eindeutige Regelungen können späteren Streitigkeiten vermieden werden. Nicht zu vergessen ist der digitale Nachlass, da dieser auch zum Vermögen gehört.
Todesfall – was ist zu beachten
Nach Abwicklung der üblichen Formalitäten, d. h. der Benachrichtigung eines Arztes oder einer Ärztin, eines Beerdigungsinstitutes, Anzeige des Todes beim Standesamt (spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag!) usw. empfiehlt es sich, schon bald mit der Suche nach einem etwaigen Testament zu beginnen, denn dieses Testament könnte auch Hinweise enthalten, wo und wie die verstorbene Person bestattet werden möchte.