• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Weitere Unterstützungen und Hilfen beim Älterwerden

Sonstige Vergünstigungen wie: Rundfunfgebühr, Bahn, öffentl. Verkehrsmittel,...

Weiterlesen: Sonstige Vergünstigungen

Das Schwerbehindertenrecht hat als Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung  schwerbehinderten Menschen in der Gesellschaft. Vor allem sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von Menschen mit einer Behinderung ausgeglichen, bzw. vermieden werden.

Weiterlesen: Schwerbehindertenrecht

Die Beratungsstelle informiert über Betreuungsangebote und Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen und ihre Familien im Landkreis. Sie hilft bei der Suche nach entlastenden Angeboten und zeigt Möglichkeiten auf, vor allem junge Menschen mit Behinderung in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung zu stärken.

 

Landesblindenhilfe erhält jede Person, die blind ist oder zum Personenkreis des § 2 Landesblindenhilfegesetz gehört. Die Landesblindenhilfe ist eine monatlich pauschalierte Geldleistung.

Weiterlesen: Landesblindenhilfe und Blindenhilfe

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden als Sach-, Geld- oder Dienstleistung erbracht und können auf Antrag auch als Teil eines Persönlichen Budgets ausgeführt werden.

Weiterlesen: Eingliederungshilfe

Die Heimaufsichtsbehörde des Neckar-Odenwald-Kreises ist zuständig für die Kontrolle der Pflegeheime, sowie den Wohnheimen für volljährige Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

Weiterlesen: Heimaufsicht

Im Jahr 1992 wurde das bis dahin gültige Vormundschafts - und Pflegschaftsrecht für Erwachsene, welches einer Entmündigung der betroffenen Personen gleichkam, durch das Betreuungsgesetz abgelöst.

Die Betreuungsbehörde setzt das Betreuungsrecht im Neckar-Odenwald-Kreis um.

Weiterlesen: Betreuungsbehörde/Betreuungsverein