Unterstützungs- und Entlastungsangebote nach §45 a SGB XI
Sie tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Anspruchsberechtigt sind alle Menschen in häuslicher Pflege mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5).
Die Unterstützungsangebote im Alltag können sowohl im häuslichen Bereich als auch in Gruppen stattfinden. Es handelt sind vor allem um Betreuungsgruppen, häusliche Besuchsdienste und haushaltsnahe Dienstleistungen. Pflegerische Leistungen werden nicht im Rahmen von Unterstützungsangeboten erbracht.
Angebote zur Unterstützung im Alltag
Die Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag werden bis zu dem Leistungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich von den Pflegekassen erstattet (Entlastungsbetrag). Der Betrag wird nur nach Vorlage von Rechnungen der tatsächlich entstandenen Kosten gewährt. Wird in einem Kalenderjahr der Leistungsbetrag nicht oder nicht vollständig in Anspruch genommen, wird der nicht beanspruchte Teil auf das folgende Kalenderhalbjahr (bis spätestens 30. Juni des Folgejahres) übertragen.
Wenn Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Pflegesachleistung (ambulanter Pflegedienst) im Kalendermonat nicht ausschöpfen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 40 Prozent des Pflegesachleistungsanspruchs für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag einsetzen (Umwandlungsanspruch).
Eine Liste der anerkannten Unterstützungsangebote im Neckar-Odenwald-Kreis kann bei der Altenhilfefachberatung bzw. zuständigen Pflegekasse erfragen. Es werden nur Angebote anerkannt, die geschulte Helfer oder Helferinnen unter Anleitung einer Fachkraft nachweisen können. Träger können ihre Angebote bei Vorliegen der Voraussetzungen nach § 45a SGB XI in Verbindung mit der Unterstützungsangebote Verordnung des Landes Baden-Württemberg anerkennen lassen.
Anbieter zur Anerkennung von Angeboten
Informationen für Anbieter zur Anerkennung von Angeboten finden Sie hier:
Merkblatt zur Anerkennung von Angeboten nach §45a193 KB
Merkblatt Inhalte für Konzeption nach §45a147 kB
Informationsmaterial
erhalten Sie über die Altenhilfefachberatung des Neckar-Odenwald-Kreis
Andrea Körner
Dipl.-Sozialpädagogin (BA)
Scheffelstr. 3
Gebäude 6, Zimmer 6.004
74821 Mosbach
Tel. 06261 84-2284
Fax 06261 84-4761
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