• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Je nachdem, welchen Pflegegrad man hat und wie viel Zeit man in der Tagespflege verbringt, kommt man mit dem Budget der Kasse schon sehr weit. Bei den meisten reicht das Geld bei Pflegegrad 3 für vier bis fünf Tage pro Woche Aufenthalt in der Tagespflege.

Die Leistung der Tagespflege kann zusätzlich zum Leistungsbezug des Pflegegeldes, bzw. der Pflegesachleistung in Anspruch genommen werden.

Leistungsumfang

Zu den Leistungen der Tagespflege, die die Pflegekasse übernimmt, zählen z.B.

  • pflegebedingte Aufwendungen
  • Aufwendungen der sozialen Betreuung
  • notwendige Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
  • die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Einrichtung der Tagespflege und zurück

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (sog. Hotelkosten) sind vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen.

Bei Pflegegrad 1 müssen Sie die Kosten selbst tragen, erst ab Pflegegrad 2 steuert die Pflegekasse Geld dazu bei. Allerdings können Sie auch bei Pflegegrad 1 immerhin den Entlastungsbetrag von €125.- monatlich einsetzen (dieser kann angespart werden) und so zumindest einen Teil finanzieren. Bei Pflegegrad 2, 3, 4 und 5 bekommen Sie von der Pflegekasse ein eigenes Budget für die Tagespflege.

Diese Gelder stehen Ihnen ab 1. Januar 2024 pro Monat zu:

  • Pflegegrad 2: 720 Euro
  • Pflegegrad 3: 1.356 Euro
  • Pflegegrad 4: 1.685 Euro
  • Pflegegrad 5: 2.085 Euro

Für die Verpflegung muss der Tagespflegegast selbst aufkommen. Häufig fängt der gemeinsame Tag mit dem Frühstück an und endet beim Nachmittagskaffe, gelegentlich ist auch das Abendbrot dabei. Bei manchen Tagespflegen kommen noch die Fahrtkosten dazu, bei anderen Einrichtungen sind die schon im Tagesstatz mit einberechnet. Der Eigenanteil unterscheidet sich je nach Einrichtung. Im Durchschnitt beträgt dieser zwischen € 20 bis € 30 Euro am Tag. Für diese Kosten kann der Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat einsetzt werden.

Verhältnis zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung

Die Teilnahme in der Tagespflege kann mit Pflegesachleistung, Pflegegeld oder Kombinationsleistungen kombiniert werden. Die Leistungen der Tagespflege können neben Pflegesachleistung/Pflegegeld in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.