• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Sicherlich wollen Sie nur das Beste für Ihre Angehörigen und vielleicht haben Sie auch schon eine Ahnung, dass das nicht günstig wird.

Die größten Posten auf der monatlichen rechnung der Kosten für die Unterbringung in einem Pflegeheim sind :

 
  1. Pflege
  2. Unterkunft & Verpflegung
  3. Investitionskosten.

Gelegentlich werden Sie dort auch Zuschläge wie eine Ausbildungsvergütung (für Auszubildende, die in der Einrichtung beschäftigt werden), Kosten für eine integrierte Versorgung und weitere Forderungen, wenn Ihr Angehöriger Zusatzleistungen braucht (etwa Artikel für die Versorgung bei Inkontinenz), entrichten müssen.

Die Leistungen der Pflegeversicherung für die unterschiedlichen Pflegegrade betragen für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim derzeit:

PflegegradLeistungen der Pflegekasse pro Monat

Pflegegrad1

125 € Entlsatungsbetrag

Pflegegrad 2  770 €
Pflegegrad 3 1.262 €
Pflegegrad 4 1.775 €
Pflegegrad 5 2.005 €

Entlastungen bei den Pflegekosten seit Beginn 2022

Seit Januar 2022 gibt es je nach Aufenthaltsdauer im Pflegeheim höhere Zuschüsse für den zu zahlenden Eigenanteil der Pflegekosten. Je länger die Aufenthaltsdauer im Pflegeheim, desto höher der sogenannte Leistungszuschlag. Pflegeheimbewohner, die länger als drei Jahre im Pflegeheim leben, bekommen dann einen Zuschlag von 70 Prozent auf den Eigenanteil.

Wie hoch ist der Zuschuss zu den Pflegeheimkosten?

Die Höhe des Zuschusses richtet sich danach, wie lange bisher Leistungen der vollstationären Pflege in Anspruch genommen wurden und steigt mit zunehmender Dauer des Heimaufenthalts. Je länger der Bewohnende in Einrichtungen der vollstationären Pflege lebt, desto geringer wird sein Eigenanteil.

Für Heimbewohnende mit Pflegegrad 2 bis 5 beträgt der neue Leistungszuschlag ab 1. Januar 2024

  • 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie bis zu 12 Monate,
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate

in einem Pflegeheim leben.

Die erste Berechnung erfolgte zum 1. Januar 2022. Die Zuschusshöhe ändert sich für jeden Heimbewohnenden individuell je nach der Dauer der Heimaufenthalte.

Decken Einkommenund Vermögen die Kosten nicht, kann Sozialhilfe beantragt werden.