• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Mit einer verfassten Patientenverfügung haben Sie die Möglichkeit, vor dem Eintreten einer Akutsituation mögliche Entscheidungen in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festzulegen. Die können bestimmte medizinische Maßnahmen sein, die entweder durchzuführen oder zu unterlassen sind. Damit wird sichergestellt, dass Ihrem ganz individuellen Patientenwille Folge getragen wird, wenn Ihnen dies nicht mehr selbst möglich sein kann.

Eine Patientenverfügung kann jeder einwilligungsfähige volljährige Mensch verfassen, diese kann jederzeit formlos widerrufen werden. Es ist ratsam, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen vertrauten Person hierüber beraten zu lassen. An den Inhalt einer Patientenverfügung sind die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt wie auch die Pflegekräfte gebunden. Besteht eine rechtliche Betreuung oder gibt es einen Bevollmächtigten, muss auch er sich an die Patientenverfügung  halten und dafür Sorge trage, dass dem Willen der Patientin oder des Patienten Sorge getragen wird.

Sollte keine Patientenverfügung vorliegen oder treffen die Festlegungen in einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- oder Behandlungssituation zu, entscheiden die Vertreterin oder der Vertreter gemeinsam mit der Ärztin oder dem Arzt. Sie können jedoch nur auf dem mutmaßlichen Patientenwillen über die anstehende Behandlung entscheiden. Sollten beide sich nicht einigen können, ob die beabsichtigte Entscheidung auch tatsächlich dem Willen der betroffenen Patientin oder des Patienten entspricht, muss der gesetzliche Vertreterin oder der Vertreter hierfür die Genehmigung des Betreuungsgerichts einholen.

Die gesetzliche Grundlage für die Patientenverfügung ist Paragraph (§) 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der die Rahmenbedingungen für den Umgang mit einer Patientenverfügung regelt.

Ausführliche Informationen, wie auch eine Broschüre zur Patientenverfügung können Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz abrufen. Die Broschüre enthält Beispiele und Textbausteine.  In Zusammenarbeit der Verbraucherzentralen und dem Bundesministerium der Justiz besteht in dem neuen Online-Tool "Patientenverfügung" Schritt für Schritt eine individuell zusammengestellte Patientenverfügung zu erstellen. Sie haben hierzu Textbausteine und Erklärtexte zur Hilfestellung.  Abschließend können Sie "Ihre" Patientenverfügung ausdrucken und unterzeichnen.

Quelle : https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung.html