• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Das Schwerbehindertenrecht hat als Ziel, die gleichberechtigte Teilhabe und die Selbstbestimmung  schwerbehinderten Menschen in der Gesellschaft. Vor allem sollen durch das Schwerbehindertenrecht Benachteiligungen von Menschen mit einer Behinderung ausgeglichen, bzw. vermieden werden.

Schwerbehindertenrecht

Zu den Aufgaben des Schwerbeindertenrechts gehören unter anderem :

  • die Feststellung über das Vorliegen einer Behinderung,
  • die Feststellung der Voraussetzungen für Nachteilsausgleiche wie:
    • Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
    • Freifahrt für Begleitpersonen,
    • Parkerleichterungen,
    • Steuerfreibeträge,
    • Rundfunkgebührenbefreiung,
  • die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen,
  • die Ausgabe von Wertmarken für die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr,
  • die Ausstellung von Parkausweisen (für gesamten NOK außer Stadt Mosbach und Gemeindeverwaltungsverband Hardheim Walldürn)

 

Hinweis : Die Zahl der eingehenden Anträge in Schwerbehindertenangelegenheiten ist leider so groß, dass eine Bearbeitungsdauer von einigen Monaten nicht ausgeschlossen werden kann. Sie können zur Beschleunigung des Verfahrens beitragen, indem Sie vorhandene ärztliche Unterlagen, wie z.B. Facharzt-, Krankenhaus- und Kurberichte, bei der Antragstellung schon beifügen. Sofern besondere Umstände (zum Beispiel Kündigung) nach der Antragstellung eintreten, bitten wir Sie dies mitzuteilen, damit die Bearbeitung Ihres Antrags vorgezogen werden kann.