• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Die Heimaufsichtsbehörde des Neckar-Odenwald-Kreises ist zuständig für die Kontrolle der Pflegeheime, sowie den Wohnheimen für volljährige Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen.

Heimaufsicht

Sie nimmt dabei die Aufgaben nach den Bestimmungen des Landesheimgesetz und der weiteren Rechtsverordnungen wahr. Diese Verordnungen sind die: Heimpersonalverordnung, Landesheimbauverordnung, Heimsicherungsverordnung und die Heimmitwirkungsverodnung

Zweck des Landesheimgesetzes ist es,

  • die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner von Heimen vor Beeinträchtigungen zu schützen,
  • die Selbständigkeit, die Selbstverantwortung, die Selbstbestimmung und die gleichberechtigte Teilhabe am Leben der Gesellschaft der Bewohner zu wahren und zu fördern,
  • die Einhaltung der dem Träger des Heims gegenüber den Bewohnern obliegenden Pflichten zu sichern,
  • die Mitwirkung der Bewohner zu sichern und zu stärken,
  • eine dem allgemein anerkannten Stand der fachlichen Erkenntnisse entsprechende Qualität des Wohnens und der Betreuung zu sichern,
  • die Beratung in Heimangelegenheiten zu fördern,
  • die Zusammenarbeit der für die Durchführung des Landesheimgesetzes zuständigen Behörden mit den Trägern und deren Verbänden, den Pflegekassen, dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung sowie den Trägern der Sozialhilfe zu fördern, sowie
  • den Schutz der Bewohner und der Interessenten an einem Heimplatz als Verbraucher zu fördern.

Die Heime werden regelmäßig in Form von unangekündigten Heimprüfungen, im Hinblick auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und auf ihre Qualität hin überprüft.

Die Heimaufsichtsbehörde hat aktuell 36 Pflegeeinrichtungen (ohne die Eingliederungshilfen) mit 2.161 Plätzen zu überwachen (Stand: 01.06.2023).