• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Sonstige Vergünstigungen wie: Rundfunfgebühr, Bahn, öffentl. Verkehrsmittel,...

Rundfunkgebühren

Sie können sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen, wenn Sie eine der folgen­den Sozialleistungen erhalten:

  • Bürgergeld (ersetzt seit 01.01.2023 das Arbeitslosengeld II und Sozialgeld)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII (3. Kapitel) sowie nach dem Bundesve­rsorgungsgesetz (BVG) (§§ 27a oder 27d)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII)
  • Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG), Berufsaus­bildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld nach §§ 122ff. SGB III, wenn die Empfänger nicht bei den Eltern wohnen
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Blindenhilfe (§ 72 SGB XII sowie nach § 27d BVG)
  • Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Landespflegegeldgesetze)
  • Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) oder Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem BVG
  • Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) (§ 267 Abs. 1)

Befreien lassen können sich außerdem:

  • Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird (§ 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c LAG)
  • Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (§ 45 SGB VIII)

Auskünfte und Anträge erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeindeverwaltung sowie beim Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis, Fachdienst Schwerbehindertenrecht (früher Versorgungsamt) Telefon: 06261/84-0.

 

Sozialtarif der Telekom

Die Telekom bietet, unter bestimmten Voraussetzungen, zwei verschiedene Vergünstigungen an, die auf die Verbindungsentgelte angerechnet werden. Dies gilt aber nicht auf die monatlichen Grundpreise.

Informationen erhalten Sie unter der gebührenfreien

Hotline 0800 3301000 oder im Internet unter www.telekom.de

 

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV):

Karte ab 60

Der VRN (Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH) bietet seit 1995 die „Karte ab 60“ für alle Personen ab 60 Jahren an. Sie berechtigt zur Benutzung aller Verkehrsmittel im Verbundbereich. Informationen über aktuelle Preise und Anträge erhalten Sie beim Neckar-Odenwald Verkehrsverbund :

Wimpinaplatz, Buchen Telefon: 06281 51153

beim BRN Busverkehr Rhein-Neckar, Oststraße 4, Mosbach Telefon: 06261 97390

oder im Internet unter: www.vrn.de

 

Ruftaxi

Das Ruftaxi ist die effiziente und ökologische Ergänzung zum Busverkehr. Die Fahrten richten sich nach einem festgelegten Fahrplan und als Ein- und Ausstiegsstellen dienen Bushaltestellen. Die Kosten für einen Einzelfahrschein richten sich nach den Busfahrpreisen. Außerdem haben VRN-Jahreskarteninhaber (MAXX-, Karte ab 60,  Semester-, Rhein-Neckar-Ticket, usw.) und Personen mit einem Schwerbehindertenausweis (Wertmarke) einen Vorteil – diese fahren nämlich kostenlos.

Alle Fahrpläne und Informationen zum Ruftaxi:

Homepage: www.neckar-odenwald-kreis.de/ruftaxi+fahrplan
Telefon: 06261 84-1304

Homepage: www.vrn.de
Telefon: 0621 107707

Anrufen, einsteigen
Flyer_Ruftaxi_12.2021-2.pdf

 

Deutsche Bahn AG

Ob Gelegenheitsfahrer oder Vielfahrer - Reisende ab 65 sparen mit der Senioren BahnCard bei jeder Fahrt.

Die deutsche Bahn bietet für Senioren ab 65 verschiedene vergünstigte Tarife wie die Senioren BahnCard 25/50 an.

Informationen erhalten Sie beim DB Service-Telefon 030 2970 - die Servicenummer der Deutschen Bahn oder im Internet unter: www.bahn.de