• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Unter Kurzzeitpflege versteht man eine vorübergehende vollstationäre Pflege in einem Seniorenpflegeheim, wenn die häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich/noch nicht möglich oder nicht ausreichend zu Hause sichergestellt ist oder werden kann.

Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden von der Pflegekasse bis zu 8 Wochen pro Kalenderjahr und bis zu einer Höhe von 1.774 € übernommen. Wenn keine Pflegebedürftigkeit vorliegt, gibt es auch eine entsprechende Leistung der Krankenversicherung: die Kurzzeitpflege bei fehlender Pflegebedürftigkeit (§39 c SGB V). Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt (mindestens Pflegegrad 2) und die Pflegeleistung bei der Pflegekasse beantragt werden.

Anspruch

Es besteht der Anspruch auf die Unterbringung eines Pflegebedürftigen in einer Kurzzeitpflege wenn :

  • für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre (Krankenhaus-)Behandlung oder
  • in plötzlich eingetretenen Krisensituationen oder
  • wenn eine vorübergehende häusliche oder auch teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist und
  • wenn der Pflegebedürftige mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.