• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Tagespflege bedeutet, dass ein Pflegebedürftiger noch zu Hause in seiner gewohnten Umgebung bzw. bei Angehörigen lebt, zum Teil aber tagsüber in einer Einrichtung gepflegt wird (sog. teilstationäre Pflege).

Dafür erhält der Pflegebedürftige von der Pflegekasse je nach Pflegegrad monatlich bis zu 1.995 €  (es erfolgte keine Erhöhung durch die Pflegereform 2021). Darüber hinaus können zusätzlich Pflegegeld oder/und Pflegesachleistungen für die Pflege zu Hause in Anspruch genommen werden.

Die Tagespflegeeinrichtungen müssen im Sinne der Pflegeversicherung eine Zulassung nach § 71 Abs. 2 SGB XI haben. Sie richtet sich an pflegebedürftige Senior*innen, die noch alleine zu Hause leben können und von Angehörigen und/oder ambulanten Diensten versorgt werden. Sie soll pflegende Angehörige entlasten. Durch die Teilnahme in der Tagespflege soll es pflegebedürftigen Senioren*innen ermöglicht werden, möglichst lange in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung bleiben zu können.  Sie soll den Erhalt der Selbstständigkeit fördern.

Zur Aktivierung und zum Erhalt der vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen der Menschen werden entsprechende soziale Betreuungsangebote sowie therapeutische Unterstützungsangebote eingesetzt. Sie sollen einer Isolation und Vereinsamung vorbeugen sowie die wichtigen sozialen Kontakte fördern. Die Gestaltung einer sinnvollen Tagesstruktur soll den Tagespflegegästen helfen, sich im Tagesablauf orientieren zu können. Oftmals finden tagesstrukturierende Aktivitäten, wie Gedächtnistraining, gemeinsames singen, basteln, kochen/backen, altbekannter Gesellschaftsspiele, bis hin zu Gymnastik und Ausflügen statt. Ebenso können therapeutische Angebote, wie Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie oder auch Serviceleistungen wie Friseur und Fußpflege in der Tagespflege organisiert werden.