• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Das sogenannte Betreute Wohnen oder Service-Wohnen ist eine ambulante Wohnform in einer angemieteten oder gekauften Wohnung innerhalb einer Wohnanlage oder eines Hauses.

In der Regel sind es eher kleinere Wohneinheiten, die seniorengerecht ausgestattet sind. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass diese auch barrierefrei sind ! Dennoch kann bei eingeschränkter Beweglichkeit eine selbständige Haushaltsführung möglich bleiben. Auch gibt es Wohnanlagen, in denen es zusätzlich Gemeinschaftsräume gibt. Mit dem Miet- oder Kaufvertrag ist oft ein Betreuungsvertrag kombiniert. Darin werden Leistungen und Kosten für beispielsweise festinstallierte Notrufsysteme oder Ansprechpersonen vor Ort (stundenweise oder rund um die Uhr) geregelt, die sogenannte Betreuungspauschale oder Grundleistung.

Unabhängig vom Vor-Ort-Service können selbstverständlich andere Dienste frei dazu gebucht werden. Zum Beispiel Pflegedienste, Essen auf Rädern, haushaltsnahe Dienstleistungen etc. Sie haben dabei die freie Wahl und sind nicht auf den Träger der Wohnanlage festgelegt!

Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist nicht gesetzlich definiert. Manchmal werden auch Begriffe wie „Senioren-Wohnen“, „Service-Wohnen“, „Wohnen mit Service“ oder „Wohnen plus“ verwendet. Der Einfachheit halber wird hier von Betreutem Wohnen / Service-Wohnen gesprochen. Alle diese Angebote können sich erheblich voneinander unterscheiden im Hinblick auf

  • Ausstattung und Barrierefreiheit
  • Kosten für die Wohnung
  • Art und Umfang der in der Betreuungspauschale oder Grundleistung enthaltenen tatsächlichen Unterstützung und Hilfe im Alltag
  • Kosten für die Betreuungspauschale oder Grundleistung
  • Lage und Erreichbarkeit

Die Kosten für das Betreute Wohnen oder Service-Wohnen setzen sich einmal aus den Wohnkosten zusammen (Miete und Nebenkosten oder Kaufkosten für die Wohnung und Nebenkosten) sowie der in der Regel monatlich zu zahlenden Gebühr für die Betreuungspauschale / Grundleistung. Sofern Sie weitere Dienstleistungen in Anspruch nehmen, erhöhen sich Ihre Kosten entsprechend.

Bitte beachten Sie: Bei zunehmender Pflegebedürftigkeit und im Falle einer (fortgeschrittenen) Demenzerkrankung kann trotz aller Unterstützungen, die das Betreute Wohnen oder Service-Wohnen möglicherweise anbietet, ein Umzug in ein Pflegeheim manchmal nicht vermieden werden! Wenn Sie sich für das Betreute Wohnen oder Service-Wohnen interessieren, vergleichen Sie bitte die für Sie in Frage kommenden Angebote genau.

Gerne können Sie sich bei der Altenhilfefachberatung des Neckar-Odenwald-Kreises und den Pflegestützpunkten Mosbach oder Buchen hierzu beraten lassen.