• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Angebote zur Unterstützung im Alltag für pflegebedürftige und ihre Angehörigen nach § 45a SGB XI

Angebote zur Unterstützung im Alltag tragen dazu bei, Pflegepersonen zu entlasten und helfen Pflegebedürftigen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben. Anspruchsberechtigt sind alle Menschen in häuslicher Pflege mit einem anerkannten Pflegegrad (Pflegegrad 1 bis 5). Die Unterstützungsangebote im Alltag können sowohl im häuslichen Bereich als auch in Gruppen stattfinden.

Es handelt sind vor allem um Betreuungsgruppen, häusliche Besuchsdienste und haushaltsnahe Dienstleistungen. Pflegerische Leistungen werden nicht im Rahmen von Unterstützungsangeboten erbracht. Die Kosten für anerkannte Unterstützungsangebote im Alltag werden bis zu dem Leistungsbetrag in Höhe von 125 Euro monatlich von den Pflegekassen erstattet (Entlastungsbetrag). Der Betrag wird nur nach Vorlage von Rechnungen der tatsächlich entstandenen Kosten gewährt.