• für den Neckar-Odenwald-Kreis
    Seniorenwegweiser

Als ambulanter Hospizdienst gelten alle Dienste, Gruppen und Initiativen, die Sterbebegleitung und palliativpflegerische Beratung für Palliativpatienten, meist in deren häuslicher Umgebung, erbringen.

Ziel der ambulanten Hospizarbeit ist es, dem kranken Menschen zu ermöglichen, seine letzte Lebensphase mit größtmöglicher Lebensqualität in seiner gewohnten Umgebung zu verbringen. Ambulante Hospizdienste sind keine klassischen "Dienste"  wie ambulante Pflegedienste, Seniorenpflegeheime, Ärzte und Kliniken im Gesundheitswesen. Ein großer Teil der Leistungen wird ehrenamtlich erbracht. Die Begleitung von Familien mit schwerstkranken und sterbenden Kindern stellt besondere Anforderungen an die begleitenden Dienste.

Spezielle ambulante palliative Versorgung  (SAPV) richtet sich an schwerstkranke und sterbende Menschen, deren Erkrankung ihre noch verbleibende Lebenszeit verkürzt und vor allem ihre vorhandene Lebensqualität durch bspw. Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Schwäche, etc. erheblich einschränkt, unabhängig davon, ob eine Krebserkrankung, eine internistische, psychiatrische oder neurologische Erkrankung zugrunde liegt.

„Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung, in einem stationären Hospiz oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen. Die SAPV ist fachlich kompetent und kann nach den allgemein anerkannten medizinischen und pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen bedarfsgerecht und wirtschaftlich Hilfen erbringen.

Die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange ihrer oder seiner vertrauten Personen stehen im Mittelpunkt der Versorgung.“ (aus Hospiz- und Palliativgesetz vom Dezember 2015).

Sie können gezielt ihren Hausarzt und den ambulanten Pflegedienst darauf ansprechen.