Ambulant betreute Wohngemeinschaften
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften (abWG) leben Menschen mit Pflegebedarf gemeinsam in einem Haushalt. Sie nehmen nach Bedarf Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch.
Jede Bewohnerin und jeder Bewohner lebt in einem eigenen Zimmer. So hat jede Person jederzeit einen Rückzugsraum für sich und ihren Besuch. Gleichzeitig ermöglichen die Küche und weitere Gemeinschaftsräume auch gemeinsame Aktivitäten mit den anderen aus der Wohngemeinschaft. In einer abWG wohnen höchstens 12 Personen gemeinsam. Das Leben in der abWG wird durch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Angehörigen gestaltet. Alle Mieterinnen und Mieter bilden das Selbstbestimmungsgremium, das alles rund um die abWG organisiert.
Dieses Gremium entscheidet gemeinsam zum Beispiel
- über den Einzug von Interessenten für ein freies Zimmer,
- welcher Pflegedienst zur Unterstützung kommt und
- welche ergänzenden Hilfen in der abWG gebraucht werden.
Es gibt abWGs für Menschen, die eine Intensivpflege benötigen, weil sie zum Beispiel beatmet werden. Es gibt auch abWGs, in denen leben nur ältere Menschen oder Menschen mit Demenz.
Aktuell werden im Neckar-Odenwald-Kreis diese beiden Formen der abWG noch nicht angeboten.